Die Versetzungsanforderungen für Gymnasien, Realschulen usw. in BW

Die Frage, ob jemand versetzt wird oder nicht, bestimmt sich nach den jeweiligen Versetzungsordnungen. Hierbei wird in den Schulformen Werkrealschule, Gemeinschaftsschule, Realschule und Gymnasium sehr ähnlich nach den folgenden Fallgruppen entschieden:

  • Nichterreichen bestimmter Noten
  • Ausnahmsweise Versetzung durch Notenausgleich
  • Ausnahmsweise Versetzung nach Ermessen der Klassenkonferenz – Ermessensversetzung
  • Ausnahmsweise Versetzung auf Probe – Probeversetzung
  • Ausnahmsweise Aussetzung der Versetzung – Aussetzung der Versetzungsentscheidung

Bitte beachten Sie, dass ich im Einzelnen nur überschlägig die Systematik darstellen kann, je nach Schulform aber konkret geschaut werden muss. Bei konkreten Rückfragen müssten Sie sich direkt an mich wenden.

Wie kann man sich gegen Nichtversetzungen in Baden-Württemberg wehren?

Allgemein gilt: Man muss sofort handeln, denn nach Beginn der Sommerferien gelten Lehrer für bis zu 6 Wochen nicht als erreichbar.

Wenn Sie also von einer möglichen Nichtversetzung erfahren, muss sofort gehandelt werden.

Als erfahrener Anwalt im Schulrecht kann ich das natürlich gerne für Sie übernehmen. Als besonderen Service biete ich die Vermittlung einer Klausurenkontrolle durch fachkundige Lehrkräfte an, wenn man den Eindruck hat, bei einigen Klassenarbeiten ist es nicht mit rechten Dingen zugegangen…

Anwalt für Schulrecht - Baden-Württemberg

Hinweis zur besseren Übersicht:

Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Baden-Württemberg

Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Vorrücken Bayern

Sitzenbleiben & nachträgliche Versetzung Hessen

Nichtversetzung Niedersachsen

Nichtversetzung NRW

und Nichtversetzung Rheinland-Pfalz

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Nichtversetzung NRW

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Die Versetzungsordnungen in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg regelt für verschiedene Schulformen verschiedene Versetzungsordnungen:

  • Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an Grundschulen (Grundschulversetzungsverordnung)
  • Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an Werkrealschulen (Werkrealschulverordnung WRSVO)
  • Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an Realschulen (Realschulversetzungsordnung)
  • Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an Gymnasien der Normalform und Gymnasien mit Aufbauform mit Heim (Versetzungsordnung Gymnasien)
  • Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an beruflichen Gymnasien (Versetzungsordnung berufliche Gymnasien)

Außen vor lasse ich die Gemeinschaftsschulen, da es dort keine richtige Versetzung gibt.

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Versetzungsnoten und Notenausgleich

In den einzelnen Versetzungsordnungen heißt es hierzu meist sinngemäß:

Schüler werden in die nächsthöhere Klasse versetzt,

  • wenn sie aufgrund ihrer Leistungen den Anforderungen im laufenden Schuljahr im Ganzen entsprochen haben und
  • deshalb erwarten lassen, dass sie den Anforderungen der nächsthöheren Klasse gewachsen sind.

Dies wird unwiderlegbar vermutet,

  • wenn die Schüler bestimmte Leistungsanforderungen bei den Schulnoten erfüllen bzw.
  • einen „Ausgleich“ für bestimmte Noten vorweisen können.

Wer diese Ziele erreicht, der wird versetzt.

Welche Versetzungsanforderungen gibt es?

Ausgangsbasis der Frage, ob man hätte versetzt werden können, ist also stets die Frage der einzelnen Schulnoten: Insbesondere die Frage, ob und wie viele „Fünfen“ man im Zeugnis hat, ist Ausgangsbasis dessen, ob man versetzt wird oder nicht.

Wer diese Ziele nicht erreicht, der kann versuchen, die einzelnen Schulnoten anzugreifen und damit eine abweichende Zeugnisnote erhalten.

Da mit Beginn der Sommerferien die Fachlehrer meist als 6 Wochen lang nicht erreichbar gelten, ist es sinnvoll, dass man sich möglichst frühzeitig darum kümmert.

Im Falle, dass eine Nichtversetzung im Raum steht, sollte man deshalb immer vor den Sommerferien noch loslegen. Dies erhöht deutlich die Chancen, eine Nichtversetzung aufzuheben.

Als erfahrener Anwalt im Schulrecht, kann ich dies in ganz Baden-Württemberg gerne für Sie übernehmen.

Kann man schlechte Noten ausgleichen?

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit eines Notenausgleichs, d.h. schlechte Noten können partiell durch gute Notenausgeglichen werden.

Auch hier stellt sich oftmals das Problem, dass die Ausgleichsnoten nicht so gut sind, wie diese sein sollten. Dann muss man in Frage stellen, ob man statt einer „3“ nicht doch eine „2“ als Ausgleichsnote erhalten kann.

Im Ergebnis stellt sich hier dasselbe Problem, da auch dies vor den Sommerferien angegangen werden muss, bevor es schwierig wird, jemanden zu erreichen. Auch hier kann ich Sie natürlich gerne unterstützen.

Kann ich sitzen bleiben, wenn ich keinen „blauen Brief“ erhalten habe?

Eine der größten Legenden des Internets ist die der blauen Briefe, also der frühzeitigen Warnung hinsichtlich einer möglichen Nichtversetzung. In Foren heißt es häufig, wer keinen blauen Brief erhalten hat, der kann nicht sitzen bleiben.

Dies trifft nur ganz selten und dann auch nur partiell zu: In NRW zählt dann beispielsweise eine „5“ nicht, die anderen aber schon…

In BW gibt es keine entsprechende Regelung, d.h. wer keine Warnung hinsichtlich einer Nichtversetzung erhält, bleibt trotzdem sitzen. Es ist im Ergebnis nur ein Dienstverstoß des Lehrers, der keinen Einfluss auf die Nichtversetzung hat.

Ganz so ist es allerdings nicht, denn argumentativ kann man dies in einem Rechtsstreit hinsichtlich einer Nichtversetzung schon verwenden. Sollten Sie also keinen blauen Berief erhalten haben und ist das nicht das einzige Argument, dass Sie haben, dann kann ich auf dieser Basis durchaus versuchen, die Nichtversetzung anzugreifen.

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Versetzung nach Ermessen – Ermessensversetzung durch die Klassenkonferenz

Eine erste Möglichkeit trotz schlechter Noten und fehlender Ausgleichsmöglichkeiten doch noch versetzt zu werden, ist eine Versetzung nach Ermessen durch die Klassenkonferenz:

Wann gibt es eine Zweidrittel-Versetzung (Versetzung nach Ermessen) durch die Klassenkonferenz?

In den einzelnen Versetzungsordnungen wird eine Ermessensversetzung dann als möglich erachtet, wenn die Klassenkonferenz sinngemäß der Auffassung gelangt

  • dass die Leistungen des Schülers nur vorübergehend nicht für die Versetzung ausreichen und
  • dass der Schüler nach einer Übergangszeit den Anforderungen der nächsthöheren Klasse voraussichtlich gewachsen sein wird.

Diese Bestimmung darf regelmäßig nicht auf zwei Schuljahre hintereinander angewendet werden.

Wie erwirkt man eine Zwei-Drittel-Versetzung (Ermessensversetzung)?

Grundsätzlich muss solch eine Ermessensentscheidung natürlich ergehen, sonst liegt ein Ermessensausfall vor.

Inwiefern man trotz nichtbestehender Versetzungsvoraussetzungen den Schüler dennoch in die höhere Klasse versetzt unterliegt dann natürlich einem sehr breiten Rahmen.

Und da Lehrer nicht dazu neigen, in Konferenzen kontrovers miteinander umzugehen, sondern sich lieber vorgefertigten Meinungen anschließen, ist diese Variante naturgemäß nur schwer zu erreichen.

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Versetzung auf Probe – Probeversetzung

Wann gibt es eine Versetzung auf Probe durch die Klassenkonferenz?

Auch hier geht man davon aus, ob der Schüler die Defizite kurzfristig aufarbeiten kann.

Durch die 4-wöchige Probezeit nach den Sommerferien und die anschließende Prüfung, hat die Schule hier mehr Zeit festzustellen, ob der Schüler zu versetzen ist oder nicht.

Wie wird man auf Probe versetzt?

Auch hier gilt: Grundsätzlich muss solch eine Ermessensentscheidung natürlich ergehen, sonst liegt ein Ermessensausfall vor.

Inwiefern man trotz nichtbestehender Versetzungsvoraussetzungen eine Probeversetzung ausgesprochen wird, ist ähnlich problematisch wie bei einer Zwei-Drittel-Versetzung, da auch hier eine Prognoseentscheidung erfolgen muss und die Lehrer in Baden-Württemberg erfahrungsgemäß erst einmal sehr restriktiv sind, wenn keine „normale Versetzung“ erfolgte. Dies ist erstaunlich, da in Hessen oder NRW beispielsweise Schulen recht großzügig mit einer Versetzung mit Nachprüfung umgehen… Aber so hat es sich in BW eben eingebürgert…

Ich kann Sie aber natürlich auch hier gerne unterstützen, die Schule zu überzeugen.

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Aussetzung der Versetzung in Baden-Württemberg

Die Versetzungsentscheidung kann in Ausnahmefällen hinausgeschoben werden und wird dann nach einer Probephase nachgeholt – sogenannte Aussetzung der Versetzung.

Wie erhält man eine Aussetzung der Versetzung?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Klassenkonferenz die endgültige Versetzungsentscheidung längstens bis zum Ende des nächsten Schulhalbjahres aussetzen und von der Erteilung eines Zeugnisses absehen, wenn hinreichende Entscheidungsgrundlagen fehlen, weil die Leistungen des Schülers dadurch abgesunken sind, dass er im zweiten Schulhalbjahr

  • aus von ihm nicht vertretbaren Umständen die Schule wechseln musste oder
  • wegen Krankheit länger als acht Wochen den Unterricht nicht besuchen konnte oder
  • durch besonders schwerwiegende von ihm nicht zu vertretende Gründe in seinem Leistungsvermögen erheblich beeinträchtigt war.

Solche oder ähnliche Regelungen finden sich in den meisten Versetzungsordnungen und es sind neben diesen ausdrücklichen Varianten auch artverwandte Situationen denkbar.

Wie bekommt man eine Aussetzung der Versetzung?

Auch hier gilt: Grundsätzlich muss solch eine Ermessensentscheidung natürlich ergehen, sonst liegt ein Ermessensausfall vor.

Gegenüber der Zwei-Drittel-Versetzung sowie der Versetzung auf Probe hat die Aussetzung der Versetzung den Vorteil/Nachteil, dass die Voraussetzungen spezifiziert sind, d.h. man befindet sich in einem engeren Rahmen, was vorliegen muss.

In der Praxis kommt in BW die Aussetzung der Versetzung aber auch sehr selten vor.

Insbesondere bei längeren Fehlzeiten bestehen aber durchaus Chancen und ich kann Sie auch hier gerne unterstützen.

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Ich habe noch Fragen zur Nichtversetzung, Versetzung auf Probe, Aussetzung der Versetzung in BW

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich gut einschätzen, wo mögliche Chancen einer Versetzung liegen und Ihnen auch eine fachmännische Überprüfung Ihrer Klausuren vermitteln. Darüber hinaus kann ich Ihren Fall natürlich auch in ganz Baden-Württemberg gerne übernehmen.

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