Einschulungsstichtag in Baden-Württemberg & Beginn der Schulpflicht – § 73 Schulgesetz BW

Der Einschulungsstichtag ist der Tag, wonach entschieden wird, ob ein Kind für das kommende Schuljahr bereits eingeschult wird oder noch nicht. Es ist ein willkürlich festgelegter Tag, der nichts damit zu tun hat, wann die Schule beginnt.

Wenn Sie Verständnisprobleme hinsichtlich des Einschulungsstichtags in Baden-Württemberg haben, oder überlegen innerhalb Deutschlands umzuziehen, helfe ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung gerne weiter.

Anwalt für Schulrecht - Baden-Württemberg

Hinweis zur besseren Übersicht:

Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Baden-Württemberg

Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Einschulungsstichtag Bayern

Einschulungsstichtag Hessen

Einschulungsstichtag Niedersachsen

Einschulungsstichtag NRW

und Einschulungsstichtag Rheinland-Pfalz

Hinweis zur besseren Übersicht:

Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Baden-Württemberg

Anwalt für Schulrecht - Baden-Württemberg

Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Einschulungsstichtag Bayern

Einschulungsstichtag Hessen

Einschulungsstichtag Niedersachsen

Einschulungsstichtag NRW

und Einschulungsstichtag Rheinland-Pfalz

Anwalt für Schulrecht - Paragraph

Regelung des Einschulungsstichtags BW in § 73 Abs. 1 Schulgesetz Baden-Württemberg

In § 73 Schulgesetz Baden-Württemberg findet sich folgende Regelung:

  • § 73 Schulgesetz BW – Beginn der Schulpflicht:

    (1) Mit dem Beginn des Schuljahres sind alle Kinder, die bis 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen. Dasselbe gilt für die Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Erziehungsberechtigten in der Grundschule angemeldet wurden.
    (2) …

Mit dem Einschulungsstichtag 30. Juni wurde eine Entwicklung rückgängig gemacht, immer jüngere Kinder einzuschulen. Grundlage hierfür war ein Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 24.10.1997 „Empfehlungen zum Schulanfang“, wonach der Einschulungsstichtag nach hinten verlegt werden konnte, so dass immer jüngere Kinder eingeschult werden:

„Angesichts des im internationalen Vergleich hohen durchschnittlichen Einschulungsalters der Kinder in Deutschland stimmt die Kultusministerkonferenz darüber überein, einerseits Maßnahmen zur Reduktion der teilweise hohen Zurückstellungsquoten zu ergreifen, zum anderen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte zu ermutigen, von der Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung Gebrauch zu machen, wenn die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind.“

Baden-Württemberg hat auf dieser Basis den Einschulungsstichtag in 3 Etappen nach hinten verlagert: 2005: 31. Juli/ 2006: 31. August/ ab 2007: 30. September. Nunmehr hat Baden-Württemberg dies wieder stufenweise rückgängig gemacht, so dass ab 2022 wieder der ursprüngliche Einschulungsstichtag 30. Juni gilt.

Mit dieser Regelung liegt Baden-Württemberg bundesweit im Normalbereich, da die meisten Bundesländer inzwischen den Einschulungsstichtag auf den 30. Juni verändert haben bzw. den Eltern zumindest entsprechende Optionen geben (Bayern. Niedersachsen).

Anwalt für Schulrecht - FAQ

Einschulungsstichtag Baden-Württemberg

Was bedeutet der Einschulungsstichtag 30.06.?

Inhaltlich bedeutet dies, dass Kinder, dann eingeschult werden, wenn sie bis zum 30.06. das sechste Lebensjahr „vollenden“, d.h. ihren sechsten Geburtstag feiern. Einige sehr spitzfindige Schulleiter nehmen dies sogar für Fälle an, bei denen der Geburtstag am 01.07. ist und berufen sich hierbei auf Fristenregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, die eine solche Auslegung erlauben sollen. Ich halte dies für absurd, da Verwaltungsrecht Bürgerrecht ist und kein Bürger versteht, warum ein am 01.07. geborenes Kind eingeschult werden soll.

Die Schule beginnt bereits im Mitte September, dann ist das Kind noch 5 Jahre alt. Ändert das etwas?

Da die Schule in Baden-Württemberg meist Mitte September beginnt, sind tatsächlich einige Kinder zum Zeitpunkt der Einschulung noch 5 Jahre alt. Das ändert allerdings nichts, da der Einschulungsstichtag nichts mit den Sommerferien zu tun hat, sondern willkürlich festgelegt wurde.

Anwalt für Schulrecht - Frag den Anwalt

Ich habe noch Fragen zum Einschulungsstichtag

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen zahlreiche Tipps für den Einschulungsstichtag geben. Natürlich kann ich Ihren Fall auch gerne in ganz BW übernehmen.

Top-Anwalt, ausgezeichnet & empfohlen, beratung.de, das Expertenportal

Gewinnen Sie auf www.anwalt.de/andreas-zoller anhand der Bewertungstexte einen Eindruck meines Themenspektrums und meiner Arbeitsweise. Die zahlreichen Top-Bewertungen durch meine Mandanten zeigen, dass diese mit der raschen und kompetenten Bearbeitung äußerst zufrieden sind.

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner