Dyskalkulie und Schule Baden-Württemberg

Bei Dyskalkulie handelt es sich aus juristischer Sicht um Nachteile des einzelnen Schülers, die dazu führen, dass er geringere Chancen als die anderen Schüler hat.

Auf Grund des im Schulrecht geltenden Grundsatzes der Chancengleichheit muss auch in BW bei Dyskalkulie dafür Sorge getragen werden, dass dieser Nachteil durch Fördermaßnahmen angegangen und durch Nachteilsausgleiche ausgeglichen wird.

Schulen haben damit mitunter ihre Probleme, da sie hierin fälschlicherweise eine Privilegierung der Schüler sehen.

Ich habe seit 2007 zahlreiche Dyskalkulie-Fälle begleitet und kann Ihnen im Einzelfall gerne mit einer telefonischen Erstberatung weiterhelfen, wie Sie sich in Ihrem konkreten Fall am besten verhalten.

Mehr zu Dyskalkulie in der Schule in Baden-Württemberg in den folgenden Informationen:

Anwalt für Schulrecht - Baden-Württemberg

Hinweis zur besseren Übersicht:

Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Baden-Württemberg

Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Dyskalkulie Bayern

Dyskalkulie Hessen

Dyskalkulie Niedersachsen

Dyskalkulie NRW

und Dyskalkulie Rheinland-Pfalz

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Dyskalkulie NRW

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KMK-Beschlüsse zu Dyskalkulie Baden-Württemberg

Dyskalkulie war Inhalt des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 04.12.2003, wobei es damals den Ländern offengelassen wurde, inwiefern sie Nachteilsausgleiche schaffen.

In Baden-Württemberg geschah dies durch die Verwaltungsvorschriften für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf vom 08.03.1999, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 22.08.2008.

In Ziffer 2.3.1 der Verwaltungsvorschriften für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf sind Regelungen enthalten, die durchgängig ein Mindestmaß an Nachteilsausgleichen bei Dyskalkulie in Baden-Württemberg enthalten.

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Welche Fördermaßnahmen gibt es bei Dyskalkulie in Baden-Württemberg?

Grundsätzlich wären Fördermaßnahmen bei Dyskalkulie in Baden-Württemberg möglich, faktisch gibt es diese aber nicht und wenn, dann sind diese derart unzureichend, dass sich eine Teilnahme nicht lohnt.

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Welche Nachteilsausgleiche erhält man bei Dyskalkulie in Baden-Württemberg?

In Ziffer 2.3.1 der Verwaltungsvorschrift für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf kommen verschiedene Nachteilsausgleiche in Betracht, wobei insbesondere eine Schreibzeitverlängerung, die Nutzung von Hilfsmitteln oder eine andere Gewichtung in Betracht kommt.

Fakt ist allerdings: Wie es nicht „die Brille“ gibt, gibt es auch nicht „die Nachteilsausgleiche“. Diese geltend zu machen, ist oftmals nicht einfach.

Aus meiner langjährigen Erfahrung im Bereich Nachteilsausgleiche in Legasthenie/LRS Baden-Württemberg helfe ich Ihnen bei Bedarf natürlich gerne weiter.

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Kann ich Dyskalkulie in Baden-Württemberg bei einer Nichtversetzung geltend machen?

Immer wieder kommt es vor, dass ein Schüler nichtversetzt wurde, weil die Dyskalkulie nicht oder nicht hinreichend beachtet wurde.

Natürlich kann dies ein Grund dafür sein, dass die Nichtversetzung rechtswidrig zustande gekommen ist.

Das Problem ist nur, dass man ein ganzes Schuljahr nicht wiederholen kann, so dass man Nachteilsausgleiche noch nutzen kann, d.h. man muss mit Hypothesen arbeiten.

D.h. im Einzelfall kann durchaus etwas dran sein, aber die Umsetzung ist schwierig. Sollten Sie selbst nicht weiterkommen, können Sie mich natürlich gerne kontaktieren.

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Kann ich wegen Dyskalkulie in Baden-Württemberg sonderpädagogischen Förderbedarf bekommen?

Dyskalkulie ist eigentlich nur eine Teilleistungsstörung, so dass sich die Frage sonderpädagogischer Förderbedarf eigentlich nicht stellen dürfte.

Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Lehrer keine Lust auf Fördermaßnahmen und Nachteilsausgleiche bei Dyskalkulie haben und deshalb auf die Idee kommen, dass man den Schüler ja in Richtung Lernbehinderung verschieben könnte und dann soll sich ein Sonderpädagoge darum kümmern…

In einer solchen Situation sollten Sie sehr vorsichtig sein, da ich auch schon Fälle erlebt habe, bei denen der Sonderpädagoge als Gutachter die Teilleistungsstörung nicht berücksichtigte und dann tatsächlich schlechte Testergebnisse zustande kamen und Lernbehinderung festgestellt werden sollte…

Wenn sonderpädagogischer Förderbedarf in Form der Lernbehinderung im Raum steht, sollten demnach immer die Alarmglocken angehen und gerade bei Kindern, die tatsächlich schlechte Noten und Probleme in der Schule haben, muss man doppelt aufpassen.

Als erfahrener Anwalt für Schulrecht helfe ich Ihnen hierbei in Form einer Erstberatung aber natürlich auch einer Übernahme des Mandats in ganz Baden-Württemberg gerne weiter.

Anwalt für Schulrecht - Frag den Anwalt

Ich habe noch Fragen zu Dyskalkulie & Schule in Baden-Württemberg

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen zum Thema Dyskalkulie & Schule in BW, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Sie in Ihrem individuellen Fall gerne beraten und wenn Sie es wünschen, natürlich auch den kompletten Fall übernehmen.

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