LRS/ Legasthenie und Schule BW – Grundsatz der Chancengleichheit

Bei Legasthenie/ LRS (Lese-Rechtschreibstörung, Lese-Rechtschreibschwäche, handelt es sich aus juristischer Sicht um Nachteile des einzelnen Schülers, die dazu führen, dass er geringere Chancen als die anderen Schüler hat.

Auf Grund des im Schulrecht geltenden Grundsatzes der Chancengleichheit muss auch bei Legasthenie/ LRS dafür Sorge getragen werden, dass dieser Nachteil durch Fördermaßnahmen LRS angegangen und durch Nachteilsausgleiche LRS ausgeglichen wird.

Schulen haben damit mitunter ihre Probleme, da sie hierin fälschlicherweise eine Privilegierung der Schüler sehen.

Ich habe seit 2007 zahlreiche LRS-Fälle begleitet und kann Ihnen im Einzelfall gerne mit einer telefonischen Erstberatung weiterhelfen, wie Sie sich in Ihrem konkreten Fall am besten verhalten.

Mehr zu LRS in der Schule in Baden-Württemberg in den folgenden Informationen:

Anwalt für Schulrecht - Baden-Württemberg

Hinweis zur besseren Übersicht:

Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Baden-Württemberg

Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Legasthenie / LRS Bayern

Legasthenie / LRS Hessen

Legasthenie / LRS Niedersachsen

Legasthenie / LRS NRW

und Legasthenie / LRS Rheinland-Pfalz

Hinweis zur besseren Übersicht:

Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Baden-Württemberg

Anwalt für Schulrecht - Baden-Württemberg

Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Legasthenie / LRS Bayern

Legasthenie / LRS Hessen

Legasthenie / LRS Niedersachsen

Legasthenie / LRS NRW

und Legasthenie / LRS Rheinland-Pfalz

Anwalt für Schulrecht - Paragraph

KMK-Beschlüsse zu Legasthenie/LRS und LRS-Erlass Baden-Württemberg

Die einzelnen Bundesländer haben auf Grundlage des KMK-Beschlusses vom 20.04.1978 und eines weiteren Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 04.12.2003 inzwischen Vorgaben zur Berücksichtigung von LRS/ Legasthenie, die meist in sogenannten Legasthenie-Erlassen (LRS Erlass) geregelt sind. Diese regeln nur einen Mindeststandard und sind nicht ausreichend.

Der LRS-Erlass Baden-Württemberg trat am 31.12.2004 außer Kraft und wurde durch die Verwaltungsvorschriften für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf vom 08.03.1999, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 22.08.2008, ersetzt.

Die Verwaltungsvorschrift für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf beinhaltet hierbei eine zweistufige Regelung:

  • Nachteilsausgleiche gemäß Ziffer 2.3.2
  • und ergänzend Nachteilsausgleiche gemäß Ziffer 2.3.1

Es wird oft übersehen, dass Ziffer 2.3.1 der Verwaltungsvorschriften für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf solche ergänzenden Regelungen enthält, die durchgängig ein Mindestmaß an Nachteilsausgleichen bei Legasthenie / LRS in Baden-Württemberg enthalten.

Anwalt für Schulrecht - FAQ

Welche Fördermaßnahmen gibt es bei Legasthenie/LRS in Baden-Württemberg?

Die Fördermaßnahmen bei Legasthenie/ LRS in Baden-Württemberg sind nicht explizit geregelt und hängen von der jeweiligen Schule ab.

Was ist, wenn die Schule keine Fördermaßnahmen in Legasthenie/LRS in Baden-Württemberg anbietet?

Dann kann man sich beim Schulamt beschweren. Richtig viel bringen wird dies allerdings meistens nicht, da die Lehrerausbildung im Bereich Legasthenie/LRS meist unzureichend ist, so dass es zu wenige qualifizierte Lehrer gibt.

Und wenn man auf die Beschwerde hin Fördermaßnahmen erhält, sind diese oftmals unzureichend.

Muss man an Legasthenie/LRS-Fördermaßnahmen teilnehmen?

Die Schulen versuchen oftmals Schüler zu zwingen, an Fördermaßnahmen in Legasthenie/LRS teilzunehmen, indem angedroht wird, ansonsten keine Nachteilsausgleiche zu gewähren.

Dies ist aus meiner Sicht grundsätzlich unzulässig, da das eine nichts mit dem anderen zu tun hat. Allerdings kann die Teilnahme an Fördermaßnahmen LRS zur Schulpflicht gehören und man sollte vorab klären, dass trotzdem Nachteilsausgleiche gewährt werden, denn sonst rennt man am Ende schlechten Noten hinterher und gefährdet die Versetzung. Darauf würde ich es nicht ankommen lassen.

Anwalt für Schulrecht - Info

Welche Nachteilsausgleiche erhält man bei Legasthenie/ LRS in Baden-Württemberg?

Die Verwaltungsvorschrift für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf beinhaltet hierbei eine zweistufige Regelung in den Ziffern 2.3.2 & 2.3.1.

In Ziffer 2.3.2 sind additiv oder alternativ folgende Formen der Leistungsmessung und Leistungsbewertung als Nachteilsausgleich geregelt:

  • Die Leistungen im Lesen oder Rechtschreiben werden – auch für die Berechnung der Zeugnisnote – zurückhaltend gewichtet.
  • Bei einer schriftlichen Arbeit oder Übung zur Bewertung der Rechtschreibleistung kann der Lehrer eine andere Aufgabe stellen, die eher geeignet ist, einen individuellen Lernfortschritt zu dokumentieren; auch kann der Umfang der Arbeit begrenzt werden.
  • Zur Dokumentation des Lernfortschritts werden nach pädagogischem Ermessen die Leistungen im Rechtschreiben als Ersatz der Note oder ergänzend zur Note schriftlich erläutert.

In den übrigen Fächern werden die Rechtschreibleistungen nicht gewertet.

Ergänzend kommen über Ziffer 2.3.1 der Verwaltungsvorschrift für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf weitere Nachteilsausgleiche in Betracht, wobei insbesondere eine Schreibzeitverlängerung, die Nutzung von Hilfsmitteln oder eine andere Gewichtung in Betracht kommt.

Fakt ist allerdings: Wie es nicht „die Brille“ gibt, gibt es auch nicht „die Nachteilsausgleiche“. Diese geltend zu machen, ist oftmals nicht einfach.

Aus meiner langjährigen Erfahrung im Bereich Nachteilsausgleiche in Legasthenie/LRS Baden-Württemberg helfe ich Ihnen bei Bedarf natürlich gerne weiter.

Anwalt für Schulrecht - Info

Kann ich Legasthenie/ LRS in Baden-Württemberg bei einer Nichtversetzung geltend machen?

Immer wieder kommt es vor, dass ein Schüler nichtversetzt wurde, weil die Legasthenie/LRS nicht oder nicht hinreichend beachtet wurde.

Natürlich kann dies ein Grund dafür sein, dass die Nichtversetzung rechtswidrig zustande gekommen ist.

Das Problem ist nur, dass man ein ganzes Schuljahr nicht wiederholen kann, so dass man Nachteilsausgleiche noch nutzen kann, d.h. man muss mit Hypothesen arbeiten.

D.h. im Einzelfall kann durchaus etwas dran sein, aber die Umsetzung ist schwierig. Sollten Sie selbst nicht weiterkommen, können Sie mich natürlich gerne kontaktieren.

Anwalt für Schulrecht - Info

Kann ich wegen Legasthenie/LRS in Baden-Württemberg sonderpädagogischen Förderbedarf bekommen?

Legasthenie / LRS ist eigentlich nur eine Teilleistungsstörung, so dass sich die Frage sonderpädagogischer Förderbedarf eigentlich nicht stellen dürfte.

Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Lehrer keine Lust auf Fördermaßnahmen und Nachteilsausgleiche bei Legasthenie/LRS haben und deshalb auf die Idee kommen, dass man den Schüler ja in Richtung Lernbehinderung verschieben könnte und dann soll sich ein Sonderpädagoge darum kümmern…

In einer solchen Situation sollten Sie sehr vorsichtig sein, da ich auch schon Fälle erlebt habe, bei denen der Sonderpädagoge als Gutachter die Teilleistungsstörung nicht berücksichtigte und dann tatsächlich schlechte Testergebnisse zustande kamen und Lernbehinderung festgestellt werden sollte…

Wenn sonderpädagogischer Förderbedarf in Form der Lernbehinderung im Raum steht, sollten demnach immer die Alarmglocken angehen und gerade bei Kindern, die tatsächlich schlechte Noten und Probleme in der Schule haben, muss man doppelt aufpassen.

Als erfahrener Anwalt für Schulrecht helfe ich Ihnen hierbei in Form einer Erstberatung aber natürlich auch einer Übernahme des Mandats in ganz Baden-Württemberg gerne weiter.

Anwalt für Schulrecht - Frag den Anwalt

Ich habe noch Fragen zu LRS & Schule in Baden-Württemberg

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen zum Thema LRS & Schule in BW oder zum LRS-Erlass BW, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Sie in Ihrem individuellen Fall gerne beraten und wenn Sie es wünschen, natürlich auch den kompletten Fall übernehmen.

Top-Anwalt, ausgezeichnet & empfohlen, beratung.de, das Expertenportal

Gewinnen Sie auf www.anwalt.de/andreas-zoller anhand der Bewertungstexte einen Eindruck meines Themenspektrums und meiner Arbeitsweise. Die zahlreichen Top-Bewertungen durch meine Mandanten zeigen, dass diese mit der raschen und kompetenten Bearbeitung äußerst zufrieden sind.

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner