Mandatsanfragen – Deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Schulen, Schulämtern und vor Gerichten

Anwalt für Schulrecht - Mandatsanfragen

Die Rechtsanwaltskanzlei Zoller hat ihren Sitz in Edingen-Neckarhausen, einer kleinen Gemeinde zwischen Mannheim und Heidelberg. Das Schulrecht biete ich ungeachtet dessen bereits seit 2007 deutschlandweit an, denn selbst Entfernungen über mehrere hundert Kilometer lassen sich erfahrungsgemäß problemlos bewältigen:

  • Direkte Kontaktierungen von Mandanten und Gegnern „Auge in Auge“ sind üblicherweise nicht notwendig und nicht einmal im räumlichen Nahebereich üblich. Lösungen mit Schulleitern und Behörden sind über moderne Kommunikationsmittel ohnehin viel besser zu erreichen, als wenn man dort „direkt vor der Tür“ steht.
  • Gerichtsverfahren werden regelmäßig als Eilverfahren geführt und damit ohne mündliche Verhandlung nur auf Basis der Schriftsätze.

Grundsätzlich gilt also: Egal ob wir quasi Nachbarn sind oder Sie am anderen Ende Deutschlands wohnen – es gibt keinen Unterschied bei der Bearbeitung des Mandats und Sie erleiden keinerlei Qualitätsverlust! Dafür erhalten Sie eine spezialisierte Bearbeitung.

Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick anhand der Bewertungen meiner Kanzlei auf anwalt.de: Der Kontakt per Mail und Telefon ist flexibler und weitaus schneller, als altmodische Terminvergaben, bei denen oftmals alles bereits zu spät wäre, bevor man das erste Mal miteinander gesprochen hat. Schulrecht erfordert ein sofortiges Tätigwerden und im besten Falle ist das Mandat nach ein paar Tagen erfolgreich abgeschlossen! 

Was müssen Sie beachten? Eigentlich nichts Besonderes:

Übersendung von Unterlagen per Mail

Anwalt für Schulrecht - Mail

Bei jedem Mandat benötige ich natürlich die Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen. Diese können Sie mir vorzugsweise per Mail (zoller@rechtsanwalt-zoller.de) oder per Fax (06203/9570555) zur Verfügung stellen. Wenn Sie keinen Scanner haben, können Sie die Unterlagen auch mit Ihrem Handy abfotografieren und mailen.

Korrespondenz mit Schulen Schulämtern und Gerichten per Post, Mail und Telefon

Anwalt für Schulrecht - Kommunikation

Die Korrespondenz mit Schulen und Schulbehörden erfolgt ausschließlich per Post, Mail und Telefon. Vor-Ort-Termine sind völlig unüblich und seitens der Schulen und Schulbehörden auch nicht gewollt.

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung verhält es sich entsprechend: Schulsachen sind regelmäßig Eilverfahren, die ohne mündliche Verhandlung auf Basis der Schriftsätze entschieden werden.

Bearbeitung Ihres Mandats und Kontakt

Anwalt für Schulrecht - Informationen für den Mandanten

Ich überlasse Ihnen von den anzufertigenden Schreiben/ Schriftsätzen vorab Entwürfe, die Sie per Mail zur Durchsicht erhalten. Die übliche Bearbeitungszeit ist in schulischen Angelegenheiten meist sehr kurz, was damit zusammenhängt, dass die meisten meiner Mandate Eilangelegenheiten sind und ich meine Arbeitsweise hierauf abgestimmt habe.

Über Mail (zoller@rechtsanwalt-zoller.de) oder per Telefon (06203/9570555; 0151/ 62858745) bin ich für Rückfragen beinahe durchgängig erreichbar.

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