Die schulärztliche Einschulungsuntersuchung in Baden-Württemberg (Schuleingangsuntersuchung BW)

Die Einschulungsuntersuchung ist der erste Berührungspunkt mit dem Thema Schule in Baden-Württemberg und ist in der Schuluntersuchungsverordnung BW geregelt.

Die sogenannte schulärztliche Untersuchung wird nicht von einem richtigen Schularzt, sondern dem Gesundheitsamt, also den Amtsärzten durchgeführt. Hierbei soll feststellt werden, ob das Kind zum Zeitpunkt der Einschulung voraussichtlich die notwendige Schulreife aufweisen wird und welche Defizite noch bestehen. All dies wird dokumentiert, damit Eltern und Schule wissen, wo noch Probleme bestehen.

In Baden-Württemberg finden diese Einschulungsuntersuchungen vergleichsweise früh statt, so dass die Eltern naturgemäß verunsichert sind, was es damit auf sich hat. Meist kommen die Schulärzte in Baden-Württemberg in den Kindergarten und führen die Schuleingangsuntersuchungen dort durch

Wenn Sie Sorgen oder Fragen haben, zögern Sie deshalb nicht und rufen mich an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen zahlreiche Tipps für die Einschulungsuntersuchung geben.

Anwalt für Schulrecht - Baden-Württemberg

Hinweis zur besseren Übersicht:

Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Baden-Württemberg

Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Schuleingangsuntersuchung Bayern

Schuleingangsuntersuchung Hessen

Schuleingangsuntersuchung Niedersachsen

Schuleingangsuntersuchung NRW

und Schuleingangsuntersuchung Rheinland-Pfalz

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Anwalt für Schulrecht - Paragraph

Regelung der Einschulungsuntersuchung in der Schuluntersuchungsverordnung

Die rechtlichen Grundlagen für die Einschulungsuntersuchung finden sich in der Verordnung des Sozialministeriums zur Durchführung schulärztlicher Untersuchungen sowie zielgruppenspezifischer Untersuchungen und Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen und Schulen (Schuluntersuchungsverordnung) vom 8. Dezember 2011 (SchulUV BW).

Damit hat Baden-Württemberg den Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung im Bundesvergleich sehr früh angesetzt: Die schulärztliche Untersuchung erfolgt 24 bis 15 Monate vor der Einschulung!

Insofern muss man sich natürlich fragen, in welcher Form die Einschulungsuntersuchung dann überhaupt schon dazu beitragen kann, ob ein Kind später schulreif ist oder nicht. Damit werden erst einmal in erheblichem Umfange Kompetenzen auf den Schulleiter übertragen.

Allerdings kann der Schulleiter sich auch bei der späteren Entscheidung, ob ein Kind schulreif ist oder nicht, einer erneuten schulärztlichen Unterstützung bedienen.

Anwalt für Schulrecht - FAQ

FAQ: Was muss ich für die Einschulungsuntersuchung in Baden-Württemberg wissen?

Muss man an einer Einschulungsuntersuchung teilnehmen?

Die Rechtsgrundlage ist durchaus wackelig, da es sich um einen massiven Grundrechtseingriff handelt, aufgrund der Regelung durch Rechtsverordnung wird man allerdings nicht mehr umhinkommen.

Dürfen Eltern der Einschulungsuntersuchung beiwohnen?

Meistens dürfen Eltern der schulärztlichen Untersuchung beiwohnen, die Entscheidung treffen allerdings die Ärzte. Sofern dies für eine aussagekräftige Untersuchung erforderlich ist, dürfen sie auch Eltern ausschließen, wobei dies in diesem Alter eher ungewöhnlich ist.

Wie aussagekräftig sind Einschulungsuntersuchungen?

Einschulungsuntersuchungen gelten als aussagekräftig, sind es aber selten. In dem Alter hängt ohnehin sehr viel von der Tagesform sowie dem Selbstbewusstsein eines Kindes ab, sich einer solchen Untersuchung zu stellen. Ist die Atmosphäre unangenehm, dann kann ein Kind auch mal „dichtmachen“.

Was sagen Einschulungsuntersuchungen über die Einschulung aus?

Tendenziell werden die meisten Kinder als schulfähig erachtet, selbst wenn sie Defizite haben. Möchte man ein Kind zurückstellen lassen, muss man die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung demnach argumentativ angreifen.

Anwalt für Schulrecht - Frag den Anwalt

Ich habe noch Fragen zur Einschulungsuntersuchung

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen zahlreiche Tipps für die Einschulungsuntersuchung geben. Natürlich kann ich Ihren Fall auch gerne in ganz BW übernehmen.

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